Lockerungen
für den Sport gelten ab dem 7. Juni die Corona-Regeln für einen Inzidenzbereich von unter 35
- Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung möglich (auch Kontaktsport)
- Erfassung der Kontaktdaten
- FFP2-Maskenpflicht für alle Anwesenden (außer bei der Sportausübung), für das Personal von Sportstätten medizinische Masken / OP-Masken
- Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten (beim Kontaktsport nur während Ansprachen, Übungen ohne Körperkontakt)
- Teilnehmerzahl nach Platzangebot
- Nutzung der Umkleiden und Duschen unter Einhaltung des Mindestabstands möglich
- Desinfektion / gründliche Reinigung der Sportgeräte
- ausreichende Lüftung
- Hygienekonzept gemäß Rahmen-Hygieneplan des Ministeriums
Die offiziellen Regeln des Landratamtes, hier